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Pfadfindergesetz
Diese Fassung des Pfadfindergesetzes wurde 2005 neu beschlossen.
Als Pfadfinder...
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...begegne ich allen Menschen mit Respekt und habe alle Pfadfinder als Geschwister. |
| ...gehe ich zuversichtlich und mit wachen Augen durch die Welt. |
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...bin ich höflich und helfe da, wo es notwendig ist. |
| ...mache ich nichts halb und gebe auch in Schwierigkeiten nicht auf. |
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...entwickle ich meine eigene Meinung und stehe für diese ein. |
| ...sage ich, was ich denke, und tue, was ich sage. |
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...lebe ich einfach und umweltbewusst. |
| ...stehe ich zu meiner Herkunft und zu meinem Glauben. |
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Das heißt nicht, dass die »alte« Fassung nicht mehr gültig ist:
- Auf die Ehre eines Pfadfinders kann man unerschütterlich bauen.
- Der Pfadfinder ist treu Gott, der Kirche und dem Vaterland.
- Der Pfadfinder ist hilfsbereit.
- Der Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder.
- Der Pfadfinder ist höflich und ritterlich.
- Der Pfadfinder schützt Pflanzen und Tiere.
- Der Pfadfinder gehorcht aus freiem Willen und macht nichts halb.
- Der Pfadfinder ist stets guter Laune, auch in Schwierigkeiten.
- Der Pfadfinder ist sparsam und einfach.
- Der Pfadfinder ist rein in Gedanken, Worten und Werken.
copyright stamm christopherus mitterfelden, erzeugt am: 03.12.2008
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